Vorgeschriebene Ausrüstung
Wie beim Auto gibt es auch für das Motorrad einige Ausrüstungsvorschriften.
Als Schutzausrüstung werden im 2 Rad-Sport und öffentlichen Verkehr die Schutzkleidung bezeichnet.
Zulassung
Motorräder müssen zugelassen sein. Das Kennzeichen muss von hinten am Motorrad so befestigt sein, dass es in seiner ganzen Fläche sichtbar ist (kein Umknicken oder Zuschneiden). Das Kennzeichen muss beleuchtet sein.
Die Begutachtungsplakette ist jährlich durch eine "Pickerlüberprüfung" in einer ermächtigten Werkstätte zu erneuern. Die Überprüfung kann ein Monat vor dem eingestanzten Termin bis spätestens 4 Monate nach dem eingestanzten Termin erfolgen.
Der Zulassungsschein kann auch in einer Scheckkartenvariante (gebührenpflichtig) bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Das Format ist gerade für das Motorradfahren praktischer und die Scheckkarte ist wasserfest.
Ausrüstungsgegenstände
Ein Verbandszeug muss mitgeführt werden, eine Warnweste und ein Pannendreieck nicht.