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Helmpflicht

Für Fahrer und Beifahrer von einspurigen Kraftfahrzeugen (somit auch von 125er-Motorrädern) besteht Sturzhelmpflicht. Es muss deshalb bei Fahrten ein geprüfter Motorradsturzhelm (mit ECE-Prüfzeichen) getragen werden.

Der Kinnriemen oder der Kinnverschluss muss geschlossen sein. Das Tragen eines Fahrradhelms oder eines sogenannten Braincaps erfüllt nicht die Sturzhelmpflicht. Eine Ausnahme besteht beim Fahren eines Motorrades mit einem geschlossenen, kabinenartigen Aufbau. Beliebtes Beispiel ist der nicht mehr erzeugte BMW C1. Der C1 konnte auch ohne Sturzhelm gefahren werden, dafür bestand Gurtenanlegepflicht.

Sie können zwischen Vollvisier-, Enduro- und Jethelm wählen. Der Vollvisier bietet den besten Schutz, der Jethelm ist bei niedrigen Geschwindigkeiten (Vorschlängeln) und hohen Temperaturen luftiger und damit angenehmer. Jedenfalls sollten Sie Ihre Augen entweder mit einem integrierten Visier oder einer geeigneten Brille schützen.