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125er im Ausland

Darf mit der Code 111-Berechtigung auch im Ausland gefahren werden?

Der Code 111 ist dreistellig und deshalb grundsätzlich nur in Österreich gültig. Trotzdem können andere Länder die Berechtigung anerkennen.

Das Verkehrsministerium hat Informationen zusammengestellt und im Führerscheingesetz-Gesamtdurchführungserlass veröffentlicht, welche Länder das Fahren mit 125er-Motorrädern und dem B-Führerschein erlauben (Stand September 2014):

Tschechien nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe;
Italien  
Spanien nach zumindest 3-jährigem Besitz des B-Führerscheins
Portugal ab einem Mindestalter von 25 Jahren
Lettland  

Andere Länder haben dem Verkehrsministerium keine Informationen zur Verfügung gestellt. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass der B-Führerschein mit der Code 111-Eintragung nicht für das Fahren von 125er-Motorrädern anerkannt wird.
Interessant wären natürlich gerade die Nachbarländer Slowakei und Ungarn. Von diesen Ländern gibt es aber leider keine Informationen.

Die zweite Möglichkeit, 125er-Motorräder zu lenken ist der A1-Führerschein. Da es sich dabei um eine eigene Führerscheinklasse handelt, ist dieser Führerschein im Ausland gültig.