Ausbildung
 
 

Die 125er-Ausbildung

Ausbildung

Das Training dauert 6 Unterrichtseinheiten (5 Stunden) und findet auf unserem Übungsplatz statt. Die Ausbildung ist eine Gruppenausbildung.

Mittels einiger vorgeschriebener Übungen (Anfahrübungen, Schalten, Bremsen, Slalom, enges Einbiegen, Kreisfahren) und im Übungsaufbau von leicht zu schwer, erlernen Sie die notwendige Fahrzeugbedienung, um ein 125er-Motorrad sicher bewegen zu können.

Wir verwenden Roller mit Automatikgetriebe und Schaltmotorräder. Sie beginnen mit den leichter zu bedienenden Automatikrollern und steigen dann abwechselnd auf die Schaltmotorräder um.

Da die Ausbildung ohne Prüfung abgeschlossen wird, berät Sie Ihr Fahrlehrer im Abschluss über Ihren Ausbildungserfolg und gibt Ihnen Empfehlungen über weitere Ausbildungsmöglichkeiten bzw. wie Sie mit Ihrer Fahrpraxis beginnen sollten.

Jedenfalls erhalten Sie eine Ausbildungsbestätigung, mit der Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde (z.B. Wiener Verkehrsamt) um Ihren neuen Führerschein mit der Code 111-Eintragung ansuchen können.

Treffpunkt

Änderung wegen der Corona-Beschränkungen:

Wir können keinen Shuttle-Service zwischen Fahrschule und Übungsplatz anbieten. Treffpunkt ist deshalb direkt am Übungsplatz. Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.

Wenn Sie kein Auto haben, können SIe mit der Schnellbahn bis Korneuburg fahren und erreichen den Übungsplatz zu Fuß in etwa 15 Minuten.

Sie erhalten von uns einen Anfahrtsplan sowohl für die Anfahrt mit dem Auto als auch mit der Schnellbahn.

Am Beginn des Trainings finden wichtige Einführungserklärungen statt. Ein pünktliches Erscheinen ist deshalb unbedingt notwendig, damit Sie das Training absolvieren können.

Bekleidung

Es ist wichtig, dass Sie an dem Training in geeigneter Kleidung teilnehmen. Damit sind festes, knöchelhohes Schuhwerk, eine lange Hose (Jeans), eine feste Jacke und Handschuhe gemeint.
Wenn Sie einen Sturzhelm haben, bringen Sie ihn bitte mit. Ansonst stehen Jethelme leihweise zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Teilnehmer mit ungenügender Kleidung (kurzen Hosen, kurzen Ärmeln, Sandalen, Flip Flops, nacktem Knöchelbereich) von der Teilnahme am Training kostenpflichtig ausgeschlossen werden.