Führerschein beantragen
Mit der Ausbildungsbestätigung, einem Führerscheinansuchen (beides bekommen Sie am Ende der Ausbildung von uns) und dem B-Führerschein können Sie auf Ihrer Führerscheinbehörde um einen neuen Scheckkartenführerschein mit der Code 111-Eintragung ansuchen.
In den alten Führerscheindokumenten wurden solche Eintragungen ergänzt. Jetzt muss immer ein neuer Scheckkartenführerschein hergestellt werden.
Sie brauchen ein Passfoto und 46 Euro für den neuen Scheckkartenführerschein. Die Herstellung dauert meistens weniger als eine Woche.
Bis zur Fertigstellung des neuen Führerscheins, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie behalten Ihren Führerschein und holen den neuen Führerschein wieder bei Ihrer Führerscheinbehörde ab. Diese Variante ist dann sinnvoll, wenn Sie ins Ausland fahren müssen und dort Ihren B-Führerschein brauchen.
- Sie geben Ihren alten Führerschein ab, und lassen sich den neuen Führerschein per Post zuschicken. In diesem Fall können Sie sich von der Führerscheinbehörde einen provisorischen Führerschein inkl. des Code 111 ausstellen lassen. Gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass) können Sie damit, innerhalb Österreichs sowohl mit Ihrem PKW als auch bereits mit 125er-Motorrädern fahren. Lediglich im Ausland können Sie mit diesem provisorischen Führerschein nicht fahren.
Bundespolizeidirektion Wien Verkehrsamt
Josef-Holaubek-Platz 1
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Parteienverkehr
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