Vorschlängeln
Im Kolonnenverkehr vorschlängeln zu können, bedeutet, dass mit einem 125er-Motorrad wahrscheinlich die geringsten Fahrzeiten von "Haustür zu Haustür" innerhalb des Ortsgebiets möglich sind. Weder mit dem Fahrrad, noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln und schon gar nicht mit dem Auto sind diese kurzen Verbindungszeiten möglich. Wie immer, gibt es aber auch dabei einiges zu beachten:
Vorschriften für das Vorschlängeln
- Vorbeigefahren darf nur an stehenden Kolonnen werden. Wenn sich die Kolonne auch nur langsam bewegt, muss das Vorschlängeln beendet werden.
- Fahrzeuge in der Kolonne dürfen nicht beschädigt oder behindert, Personen nicht gefährdet werden.
- Zum Vorschlängeln darf nur auf Flächen gefahren werden, die grundsätzlich befahren werden dürfen. Somit ist das Befahren von Radfahreranlagen, Sperrlinien oder-flächen, selbständigen Gleiskörpern, Fahrstreifen für Omnibusse (einzelne Ausnahmen in Wien), Pannenstreifen, Gehsteigen nicht erlaubt.